Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug
Eine zwischen den fünf Kantonen Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug und dem Kanton Luzern getroffene Verwaltungsvereinbarung sieht zur Begutachtung von klinischen Forschungsprojekten mit Heilmitteln der genannten Kantone die Verfügbarkeit der Ethikkommission des Kantons Luzern vor. Diese fünf Kantone anerkennen die Voten der Luzerner Ethikkommission.