Die Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards bei den Ethikkommissionen während der COVID-19-Pandemie

06.05.2020

Das 'European Network of Research Ethics Committees' (EUREC), bei dem swissethics Mitglied ist, hat ein Positionspapier zur Verantwortlichkeit der Forschungsethikkommissionen während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht.

EUREC unterstützt und erinnert alle betroffenen Parteien (Forschende, Institutionen, Sponsoren, ...) daran, dass es die Aufgabe der Ethikkommissionen ist, den Schutz der Würde, der Rechte, der Sicherheit sowie des Wohlergehens der Teilnehmenden in der medizinischen Forschung zu erhalten. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemiesituation.

Der Druck, der gegenwärtig auf die medizinische Forschung ausgeübt wird, darf nicht dazu führen, dass Arzneimittel am Menschen erforscht oder getestet werden, ohne dass die ethischen Normen und geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die medizinische Forschung eingehalten werden. Ein beschleunigtes Verfahren darf daher nicht auf Kosten dieser ethischen Normen oder gar in Abweichung vom Gesetz durchgeführt werden.

Deshalb wird an dieser Stelle daran erinnert, dass auch in der gegenwärtigen COVID-19-Pandemiesituation die Anwendung des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (HFG) und insbesondere dessen Artikel 34 (Ausnahmesituation: ohne Einwilligung des Patienten) unverändert gelten. Die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen müssen weiterhin erfüllt sein, um den Schutz der an der medizinischen Forschung beteiligten Personen zu gewährleisten. Sind die Ethikkommissionen der Ansicht, dass die drei in Artikel 34 HFG festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind, erteilen die Ethikkommissionen keine Bewilligung im Sinne dieses Artikels.