Leitfaden zum Umgang mit Nahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln im Rahmen der Forschung
07.12.2020
swissethics publiziert ein kurzes Dokument
zum Umgang mit Nahrungsmitteln (NM) und Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) im
Rahmen der Forschung. Solche Produkte können als "Investigational
Medicinal Products" (IMP) unter die KlinV fallen, sind dann GMP-pflichtig
und die Gesuche müssen bei den Ethikkommissionen und Swissmedic eingereicht
werden. Solche Produkte können aber auch unter "übrige klinische Versuche
fallen" und müssen dann nur bei den Ethikkommissionen eingereicht werden.
In diesem Fall unterstehen die Produkte dem Lebensmittelgesetz (LMG). Es kann
sich aber auch um Nicht-klinische Versuche nach HFV Kap. 2 handeln.
Weitere Details sind dem kurzen Leitfaden, der auf Englisch zur Verfügung steht, zu entnehmen.