Publikation Jusletter: Humanforschung, Weiterverwendung und informierte Einwilligung

02.02.2021

swissethics wurde vom BAG, Sektion Forschung am Mensch, im Jahr 2020 mandatiert, eine strukturierte Analyse zur Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten und biologischem Material sowie Anwendung von Artikel 34 HFG zu erstellen (Link zum Bericht). Im HFG ist die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Daten und Proben ohne Einwilligung der Teilnehmenden möglich, wenn kumulativ drei Anforderungen nach Artikel 34 HFG lit. a-c erfüllt sind. Die nun in Jusletter (Link) publizierte Untersuchung analysiert, welche Charakteristika solche Gesuche von Seiten der Forschenden aufweisen und wie die Forschungsethikkommissionen diese Gesuche bewerten. Die Auswertung gibt erstmals einen vertieften Einblick in die Weiterverwendungsforschung der Schweiz seit Einführung des HFG. Die Gratwanderung, die Humanforschung zu fördern und die an der Forschung Teilnehmenden zu schützen, bleibt herausfordernd und komplex.